Stiftung für den Tierschutzverein für Gelsenkirchen und Umgebung e.V. 1880
Münster/Gelsenkirchen. Regierungspräsident Prof. Dr. Reinhard Klenke überreichte am 13. Juni 2016 die Stiftungsurkunde für die „Stiftung für den Tierschutzverein für Gelsenkirchen und Umgebung e. V. 1880“ an den zukünftigen Vorstand. Den Vorstand werden Detlef Fohlmeister (Vorsitzender), Johannes Mehlmann und Angela Bräuer bilden. Ziel der Stiftung ist es, den Tierschutzverein für Gelsenkirchen und Umgebung e. V. 1880 zu unterstützen und zu fördern sowie andere dem Tierschutz gewidmete Einrichtungen, die dem Tierschutzverein Gelsenkirchen nahe stehen zu helfen. Beispielsweise können Veranstaltungen zum Tierschutz, der Tierrechte sowie der Bildung und Erziehung der Allgemeinheit gefördert werden. Es soll mit Broschüren und Veröffentlichungen darauf hingewirkt werden, dass der Respekt und die Rücksichtnahme gegenüber nicht menschlichem Leben selbstverständlich werden. Albert Schweitzer praktizierte und lehrte die Ehrfurcht vor allem Leben. Dieser Maxime fühlt sich die Stiftung verpflichtet. „Dass Tiere unsere Brüder und Schwestern sein können – wie sie der heilige Franziskus angeredet hat – haben viele Menschen heute vergessen“, sagte der Regierungspräsident. Die Stiftung ist mit einem Anfangsvermögen von 50.000 Euro ausgestattet. Dieses Vermögen ist ungeschmälert zu erhalten. Zustiftungen und Spenden sind willkommen. Die „Stiftung für den Tierschutzverein für Gelsenkirchen und Umgebung e. V. 1880“ ist die 25. Stiftung in der Stadt Gelsenkirchen und die 612. Stiftung im Regierungsbezirk Münster.
Bei einer Stiftung wird das Stiftungskapital auf Dauer gewinnbringend angelegt, um den Stiftungszweck nachhaltig zu erfüllen. Für die Erfüllung des Stiftungszweckes werden ausschließlich die Erträge aus dem Vermögen der Stiftung verwendet. Das Stiftungsgrundvermögen muss unangetastet erhalten bleiben. Jede natürliche oder juristische Person, auch Unternehmen, können sich als Zustifter an der Stiftung beteiligen und damit das Vermögen der Stiftung erhöhen. Über die Verwendung der Kapitalerträge entscheidet der Stiftungsvorstand.
Steuerliche Vorteile von Zustiftungen und Spenden
Die Stiftung für den Tierschutzverein für Gelsenkirchen und Umgebung e. V. 1880 ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Der Gesetzgeber fördert das Engagement bei Stiftungen ganz besonders.
Zustiftungen ...
sind ab einer Höhe von 5.000 Euro möglich. Eine Zustiftung kann innerhalb eines Verteilungszeitraumes von 10 Jahren bis zu € 1.000.000 steuerlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Dieser steuerliche Vorteil wird neben dem Sonderausgabenabzug von Spenden gewährt (§ 10b Abs. 1b EStG).
Spenden ...
an die Stiftung für den Tierschutzverein für Gelsenkirchen und Umgebung e. V. 1880 sind im Sinne des § 10 b EStG sind als Sonderausgaben abzugsfähig.